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Dokumente, die eine thailändische Ehefrau beim Grundstückskauf benötigt

Wenn eine thailändische Frau, die mit einem Ausländer verheiratet ist, ein Grundstück in Thailand kaufen möchte, gelten besondere rechtliche Vorschriften, um sicherzustellen, dass der ausländische Ehemann keinen indirekten Landbesitz erlangt.


Dokumente, die eine thailändische Ehefrau beim Grundstückskauf benötigt (verheiratet mit einem Ausländer):

1. Persönliche Dokumente

  • Thai Personalausweis
  • Hausregister (Tabien Baan)
  • Heiratsurkunde (thailändische Originalurkunde + evtl. internationale Version)
  • Scheidungsurkunde falls schon einmal verheiratet
  • Urkunden über Namesänderung
  • Ehevertrag (falls vorhanden)

2. Zusätzliche Dokumente aufgrund der Ehe mit einem Ausländer

📝 Verzichtserklärung (Letter of Confirmation / Letter of Consent)

  • Eine vom thailändischen Ehemann unterschriebene Erklärung (in Thai), dass das Geld allein aus dem Vermögen der thailändischen Ehefrau stammt und sie das Grundstück nicht im Namen oder mit dem Geld des ausländischen Ehemanns kauft.
  • Der Ehemann muss unterschreiben, dass er keine Eigentumsansprüche auf das Grundstück erhebt.

🔒 Warum ist das nötig?
Thailändisches Gesetz verbietet Ausländern Landbesitz. Wenn eine verheiratete Thai-Frau Land kauft, muss das Land Office sicherstellen, dass kein indirekter Besitz durch den ausländischen Ehepartner entsteht.


3. Finanzierungsnachweis (oft verlangt)

  • Kontoauszüge oder Zahlungsnachweise, dass die Kaufsumme vom persönlichen Vermögen der Thai-Frau stammt (z. B. separates Konto, keine Überweisung des Ausländers).

4. Formulare des Land Office

  • Offizielle Land Office-Formulare zur Bestätigung des alleinigen Eigentums und der Zustimmung des Ehepartners.
  • Diese werden meist vor Ort beim Land Office unterschrieben.

📍 Wichtig:

  • Der Kauf wird nur auf den Namen der Thai-Frau eingetragen.
  • Das Grundstück gilt als nicht eheliches Vermögen, wenn die Erklärung korrekt abgegeben wird.
  • Ohne diese Erklärung kann das Land Office den Eintrag verweigern.