Haus und Grundstücks-Steuern in Thailand
Wenn ich in Thailand ein Grundstück lease und es wird mein Wohnhaus darauf gebaut muss ich dann steuern für das Grundstück zahlen?
1️⃣ Land im Leasehold (Pacht)
- Wenn du nicht der Eigentümer des Grundstücks bist, sondern es z. B. 30 Jahre leaste, gehört das Land weiterhin dem thailändischen Eigentümer.
- Land and Building Tax (Grund- und Gebäudesteuer) wird vom Eigentümer des Grundstücks erhoben.
- Du selbst musst für das Land keine Steuer zahlen, da du nur ein Nutzungsrecht hast.
2️⃣ Gebäude auf geleastem Land
- Wenn du ein Wohnhaus auf diesem Land errichtest, gehört das Gebäude dir, nicht dem Landbesitzer.
- Für das Gebäude selbst fällt die Steuer an.
- Die Steuerhöhe richtet sich nach dem geschätzten Wert des Hauses und dem Nutzungszweck (selbstgenutzt oder vermietet).
- Für selbstgenutzte Häuser gibt es einen Freibetrag von bis zu 50 Mio. Baht.
- Steuererklärung und Zahlung erfolgt bei der lokalen Behörde (in der Regel Jahresfrist bis 30. April).
✅ Zusammenfassung
- Land: Steuerpflichtig ist nur der thailändische Eigentümer → du zahlst nichts.
- Haus: Du zahlst die Land and Building Tax auf das Gebäude, auch wenn es auf gepachtetem Land steht.
Beispielrechnung:
- Thailändischer Eigentümer des Landes und Ausländer: Leaseholder (z. B. 30 Jahre) und baut ein Haus auf deinem Land.
- Ziel: Wer zahlt welche Steuer?
1️⃣ Landsteuer
Wer zahlt: Eigentümer des Landes → als Thai Bürger
- Auch wenn du das Land verpachtest, bleibst du Eigentümer.
- Land and Building Tax für Land fällt an dich an.
- Höhe: abhängig vom Wert des Landes und dessen Nutzung:
Nutzung | Steuersatz |
Landwirtschaftlich | 0,01 % – 0,10 % |
Wohnbau / sonstige Nutzung | 0,02 % – 0,30 % |
Unbebaut / ungenutzt | 0,30 % – max. 1,20 % |
💡 Tipp: Wenn du das Land an einen Ausländer lease, kann die lokale Verwaltung es je nach Meldung als „Land mit Gebäude“ klassifizieren. Dann könnte der Landanteil leicht niedriger besteuert werden.
2️⃣ Gebäude auf dem Land
Wer zahlt: Eigentümer des Gebäudes → der Ausländer
- Das Haus gehört dem Ausländer, nicht dem Thai Landbesitzer.
- Ausländer zahlt Land and Building Tax auf das Gebäude.
- Selbstgenutztes Wohnhaus: Freibetrag bis 50 Mio. Baht → Steuer ca. 0,02 % – 0,10 % für den Wert darüber.
- Wird das Haus vermietet oder kommerziell genutzt, steigt der Steuersatz entsprechend (bis max. 0,30 %).
3️⃣ Beispielrechnung (vereinfachtes Szenario)
Landwert: 5 Mio. Baht
Hauswert: 10 Mio. Baht
- Du (Landbesitzer):
- Landsteuer für 5 Mio. Baht Wohnland: ~0,02 % → 1.000 Baht pro Jahr
- Ausländer (Gebäudeeigentümer):
- Hauswert 10 Mio. Baht, Freibetrag 50 Mio. Baht → Steuer = 0 Baht (unter Freibetrag)
- Wenn Hauswert > 50 Mio. Baht, Steuer auf überschüssigen Wert 0,02 % – 0,10 %
✅ Fazit:
- Du zahlst nur Landsteuer.
- Der Ausländer zahlt nur Gebäudesteuer, abhängig von Nutzung und Wert.