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Haus und Grundstücks-Steuern in Thailand

Wenn ich in Thailand ein Grundstück lease und es wird mein Wohnhaus darauf gebaut muss ich dann steuern für das Grundstück zahlen?

1️ Land im Leasehold (Pacht)

  • Wenn du nicht der Eigentümer des Grundstücks bist, sondern es z. B. 30 Jahre leaste, gehört das Land weiterhin dem thailändischen Eigentümer.
  • Land and Building Tax (Grund- und Gebäudesteuer) wird vom Eigentümer des Grundstücks erhoben.
  • Du selbst musst für das Land keine Steuer zahlen, da du nur ein Nutzungsrecht hast.

2️ Gebäude auf geleastem Land

  • Wenn du ein Wohnhaus auf diesem Land errichtest, gehört das Gebäude dir, nicht dem Landbesitzer.
  • Für das Gebäude selbst fällt die Steuer an.
  • Die Steuerhöhe richtet sich nach dem geschätzten Wert des Hauses und dem Nutzungszweck (selbstgenutzt oder vermietet).
  • Für selbstgenutzte Häuser gibt es einen Freibetrag von bis zu 50 Mio. Baht.
  • Steuererklärung und Zahlung erfolgt bei der lokalen Behörde (in der Regel Jahresfrist bis 30. April).

Zusammenfassung

  • Land: Steuerpflichtig ist nur der thailändische Eigentümer → du zahlst nichts.
  • Haus: Du zahlst die Land and Building Tax auf das Gebäude, auch wenn es auf gepachtetem Land steht.

Beispielrechnung:

  • Thailändischer Eigentümer des Landes und Ausländer: Leaseholder (z. B. 30 Jahre) und baut ein Haus auf deinem Land.
  • Ziel: Wer zahlt welche Steuer?

1 Landsteuer

Wer zahlt: Eigentümer des Landes → als Thai Bürger

  • Auch wenn du das Land verpachtest, bleibst du Eigentümer.
  • Land and Building Tax für Land fällt an dich an.
  • Höhe: abhängig vom Wert des Landes und dessen Nutzung:
NutzungSteuersatz
Landwirtschaftlich0,01 % – 0,10 %
Wohnbau / sonstige Nutzung0,02 % – 0,30 %
Unbebaut / ungenutzt0,30 % – max. 1,20 %

💡 Tipp: Wenn du das Land an einen Ausländer lease, kann die lokale Verwaltung es je nach Meldung als „Land mit Gebäude“ klassifizieren. Dann könnte der Landanteil leicht niedriger besteuert werden.

2 Gebäude auf dem Land

Wer zahlt: Eigentümer des Gebäudes → der Ausländer

  • Das Haus gehört dem Ausländer, nicht dem Thai Landbesitzer.
  • Ausländer zahlt Land and Building Tax auf das Gebäude.
  • Selbstgenutztes Wohnhaus: Freibetrag bis 50 Mio. Baht → Steuer ca. 0,02 % – 0,10 % für den Wert darüber.
  • Wird das Haus vermietet oder kommerziell genutzt, steigt der Steuersatz entsprechend (bis max. 0,30 %).

3 Beispielrechnung (vereinfachtes Szenario)

Landwert: 5 Mio. Baht
Hauswert: 10 Mio. Baht

  • Du (Landbesitzer):
    • Landsteuer für 5 Mio. Baht Wohnland: ~0,02 % → 1.000 Baht pro Jahr
  • Ausländer (Gebäudeeigentümer):
    • Hauswert 10 Mio. Baht, Freibetrag 50 Mio. Baht → Steuer = 0 Baht (unter Freibetrag)
    • Wenn Hauswert > 50 Mio. Baht, Steuer auf überschüssigen Wert 0,02 % – 0,10 %

Fazit:

  • Du zahlst nur Landsteuer.
  • Der Ausländer zahlt nur Gebäudesteuer, abhängig von Nutzung und Wert.