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Kostet in Thailand ein Wohnhaus Steuer oder das Land auf dem ein Haus steht?

a, in Thailand wird eine jährliche Steuer auf Wohnhäuser und das Land, auf dem sie stehen, erhoben. Diese Steuer ist als „Land and Building Tax“ (LBT) bekannt und wurde am 1. Januar 2020 eingeführt.

🏠 Wer muss die Steuer zahlen?

Steuerpflichtig ist der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte (z. B. bei Nießbrauch oder Superfizies) der Immobilie am 1. Januar eines jeden Jahres. Die Steuerpflicht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Die lokale Verwaltungseinheit erhebt die Steuer jährlich, und die Zahlung ist in der Regel bis zum 30. April fällig.

💰 Steuerbeträge und Freibeträge

Die Steuerhöhe richtet sich nach dem geschätzten Wert der Immobilie und dem Nutzungszweck. Für selbstgenutzte Wohnhäuser gibt es einen Freibetrag:

  • Selbstgenutzter Hauptwohnsitz:
    • Die ersten 50 Millionen Baht des geschätzten Wertes sind steuerfrei.
    • Für den darüber hinausgehenden Wert gelten Steuersätze zwischen 0,02 % und 0,10 %.
  • Andere Wohnimmobilien (z. B. Ferienhäuser, Mietobjekte):
    • Steuersätze zwischen 0,02 % und 0,30 % des geschätzten Wertes.
  • Landwirtschaftlich genutztes Land:
    • Steuersätze zwischen 0,01 % und 0,10 %.
  • Kommerzielle oder industrielle Nutzung:
    • Steuersätze zwischen 0,30 % und 0,70 %.
  • Unbebaute oder ungenutzte Grundstücke:
    • Steuersätze beginnen bei 0,30 % und können alle drei Jahre um 0,30 % steigen, bis maximal 1,20 % erreicht sind.

📅 Steuererklärung und Zahlung

In der Regel müssen Eigentümer keine Steuererklärung abgeben, es sei denn, sich der Nutzungszweck der Immobilie ändert (z. B. von selbstgenutzt zu vermietet). In diesem Fall muss die Änderung innerhalb von 60 Tagen der zuständigen Behörde gemeldet werden

Versäumnis und Strafen

Bei verspäteter Zahlung wird eine Strafe von 40 % des ausstehenden Steuerbetrags fällig. Wenn die Zahlung jedoch vor Erhalt der Mahnung erfolgt, reduziert sich die Strafe auf 10 %. Nach Erhalt der Mahnung beträgt die Strafe 20 %.

Fazit

Ja, in Thailand wird eine jährliche Steuer auf Wohnhäuser und das Land, auf dem sie stehen, erhoben. Die Höhe der Steuer hängt vom geschätzten Wert der Immobilie und ihrem Nutzungszweck ab. Für selbstgenutzte Wohnhäuser gibt es einen Freibetrag, der die Steuerlast erheblich reduzieren kann.